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Die Verkehrslenkung am NOK
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- Kategorie: Nord-Ostsee-Kanal
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Nachdem die Zahl der Schiffe mit etwa 35.000 im Jahr 1999 einen Tiefststand erreicht hatte, steigt sie seitdem, den Trends im internationalen Schiffsverkehr folgend, kontinuierlich. 2004 passierten ca. 41.000 Schiffe mit ungefähr 80 Mio. Tonnen Ladung den Kanal, 2006 stieg diese Zahl auf über 42.000 Fahrzeuge und über 90 Mio. Tonnen. In den Krisenjahren 2008/09 fielen Schiffszahlen und Tonnage, erholten sich jedoch bis Ende 2009.
Schiffsanzahl 2006 | Schiffsraumzahl 2006 | Schiffstonnage 2006 |
Ein Großteil davon ist Feederverkehr, der aus dem Ostseeraum kommend, die Häfen in der südlichen Nordsee anläuft, wo ihre Ladungen zu Transozean-Passagen zusammengestellt werden. Das nach seinen Abmessungen größte bisher den Kanal passierende Frachtschiff war im Oktober 2009 die Ever Leader mit 225 Metern Länge, 32,26 Metern Breite und 7,30 Metern Tiefgang.
Die Kanalpassage dauert (abhängig von der Geschwindigkeit des Schiffes und den Weichenaufenthalten) zwischen 6 und 10 Stunden, meist liegt die Zeit bei etwa 8 Stunden.
Abbildung links: Fahrzeitentabelle (zum Vergrößern auf das Bild klicken).
Um den verkehrsmäßigen Gegebenheiten und technischen Voraussetzungen zu genügen, wird der Verkehr auf den Nord-Ostsee-Kanal geregelt. Wer (ewie im Straßenverkehr) zu schnell fährt, läuft übrigens durchaus Gefahr, vom Ufer aus "geblitzt" zu werden, auch Alkoholkontrollen werden durchgeführt.
Da der Kanal Seeschifffahrtsstraße ist und von sehr vielen Schiffen der unterschiedlichsten Größenklassen befahren wird, gelten auf ihm sehr umfangreiche Verkehrsvorschriften. Es gibt spezielle Regeln für das Begegnen und Überholen: In Abhängigkeit von Länge, Breite und Tiefgang werden die Schiffe in sechs Verkehrsgruppen unterteilt.
Abbildung links: Verkehrsgruppentabelle (zum Vergrößern auf das Bild klicken).
Das Begegnen ist nur in den Weichen für alle Schiffe zulässig; sonst richtet sich die Zulässigkeit einer Begegnung nach der Summe der Verkehrsgruppen. Die Höchstgeschwindigkeit für Schiffe der Verkehrsgruppe 6 liegt bei 12 km/h (6,5 kn) und für alle übrigen Schiffe bei 15 km/h (8,1 kn). Die Regelung des Verkehrsablaufs auf dem Nord-Ostsee-Kanal wird als Verkehrslenkung bezeichnet.
Fahrzeuge der Verkehrsgruppe 1 dürfen den Kanal als sogenannte Freifahrer passieren. Darunter fallen auch kleine Schiffseinheiten wie Segel- oder Motoryachten. Jedes größere Schiff, das den Nord-Ostsee-Kanal durchfährt, ist verpflichtet einen Kanallotsen aufzunehmen. Es können allerdings auch Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 2 und 3 als Freifahrer passieren, wenn der Schiffsführer eine entsprechende Prüfung abgelegt hat. In Deutschland einmalig ist, dass auf dem Nord-Ostsee-Kanal zusätzlich zur Lotsenpflicht eine Pflicht zur Annahme von Steurern besteht, um Havarien zu vermeiden. Überschreitet ein Schiff bei der Kanalpassage zwischen den in der folgenden Tabelle genannten Orten die genannten Werte muss es die genannte Anzahl Kanalsteurer annehmen:
Seit Bestehen des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) wird dieser in eine sogenannte Ost- und eine Weststrecke aufgeteilt. Ungefähr in der Mitte des Kanals (früher Alte Lotsenstation bei Nübbel, heute Lotsenstation Rüsterbergen) wurden der beratende Seelotse und die zuständige Lenkung gewechselt. Der Funkrufname für die Oststrecke ist Kiel-Kanal 3, für die Weststrecke Kiel-Kanal 2. Ursprünglich gab es in Kiel - Holtenau (VkZ NOK II) als auch Brunsbüttel (VkZ NOK I) je eine Verkehrszentrale (VkZ), die für die jeweilige Kanalstrecke verantwortlich war. Ende 2005 wurden die beiden Verkehrszentralen in Brunsbüttel (VkZ NOK )zusammengelegt. Am 7. Oktober 2006 wurde ein neues Verkehrssicherungssystem in Betrieb genommen. Das System basiert auf AIS Class A. Durch dieses System wird nicht nur der Schiffsverkehr zentral gelenkt, sondern auch die Signalsetzung in den Weichen.
Zusätzlich zu den Lichtzeichen gibt es am Kanal auch eine Beschilderung. Folgende Schilder finden Sie am NOK:
Geschwindigkeits-beschränkung | Achtung! | Anhalten! | Wellenschlag und Sog vermeiden |
Fahrrinnenbegrenzung unter Brücke |
Fährstelle | Abstand vom Ufer halten | Ankern verboten |
Da der Nord-Ostsee-Kanal eine internationale Schiffahrtsstraße ist, gelten die üblichen internationalen Signale:
Flaggenalphabeth | Flaggenziffern | Winkeralphabeth |